Arzneimittelkommission
Synonym: AK-Z · Englisch: Drug Commission of the German Medical Council of Dentistry, früher: "zahnärztlicher Arzneimittelausschuss"
Eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), bestehend aus Experten der unterschiedlichen Fachrichtungen wie Pharmakologie, Toxikologie und Werkstoffkunde und niedergelassenen Zahnärzten, die sich auf Teilgebiete der zahnärztlichen Arzneimitteltherapie spezialisiert haben. Bekannt durch die Herausgabe der IZA ("Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel") Eine der Hauptaufgaben dieses Gremiums ist die Entgegennahme und Bearbeitung eingehender Nebenwirkungsmeldungen von Medikamenten/Werkstoffen. Diese Meldungen werden von den praktizierenden Zahnärzten auf speziell dafür entwickelten Meldebögen an die AK-Z gesandt. Durch die Einzelnen für die unterschiedlichen Gebiete zuständigen Mitglieder der Kommission werden diese Meldungen aufgenommen, bearbeitet und ausgewertet. Von der Verwaltung der Bundeszahnärztekammer werden die dort von den Zahnärzten eingehenden Nebenwirkungsmeldungen auch an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weitergeleitet. Bei diesem kurz BfArM genannten Institut handelt es sich um ein Nachfolgeinstitut des damaligen Bundesgesundheitsamtes BGA. Im Jahr 2005 wurden insgesamt 158 Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW, = "Nebenwirkungen") registriert. Betrachtet man den Zeitraum der letzten Jahre von 1995 bis 2005, so werden jährlich von Zahnärzten durchschnittlich nur 79 Meldungen zu UAWs abgegeben - dabei machen Antibiotika über 50 % der Meldungen aus. Setzt man voraus, dass jeder Zahnarzt täglich mehrfach Lokalanästhetika verabreicht und mindestens wöchentlich Antibiotika und Schmerzmittel rezeptiert, so ergeben sich daraus etwa 1.000 Medikamentenabgaben/Zahnarztpraxis/Jahr. Daraus errechnet sich ein geschätztes Verordnungsvolumen von 50 Mio. Verordnungen/Jahr. Diese Zahl steht in keiner Relation zu den gemeldeten Zahlen und lässt eine hohe Dunkelziffer oder nur harmlose Nebenwirkungen bei den zahnärztlich eingesetzten Medikamenten vermuten. Auf den zweimal im Jahr stattfindenden Sitzungen der Arzneimittelkommission werden die Auswertungen der im letzten halben Jahr eingegangenen Nebenwirkungsmeldungen vorgestellt. Zumindest einmal jährlich werden diese Auswertungen der im Zusammenhang mit zahnärztlichen Arzneimitteln auftretenden Nebenwirkungen in den "Zahnärztlichen Mitteilungen" veröffentlicht. Die "Zahnärztlichen Mitteilungen" erscheinen alle zwei Wochen und werden auf dem Postwege an alle praktizierenden Zahnärzte versandt. Ein weiteres Gewicht der Arbeit der A. besteht aus Stellungnahmen zum zahnmedizinischen und medizinischen Nutzen von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Solche Stellungnahmen werden meistens auf Anfragen von Landeszahnärztekammern oder Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder erstellt. Der Arzneimittelkommission Zahnärzte ist es aus personellen Gründen jedoch nicht möglich, auf einzelne Patientenanfragen zu antworten. Ansprechpartner für den Patienten ist wie in allen Bereichen der Therapie der behandelnde Zahnarzt. Adresse: Arzneimittelkommission der Deutschen Zahnärzte BZÄK/KZBV, Chauseestraße 13, 10115 Berlin umfangreiche Informationen über zahnärztliche Arzneimittel (2017, IZA)
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