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Narkose

Synonym: Vollnarkose, Allgemeinanästhesie, Betäubung, Anästhesie, Schmerzausschaltung, Sedierung · Englisch: general anaesthesia, narcosis, anesthesia

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Narkose wird unterteilt in Inhalationsnarkose und Injektionsnarkose, die neben der Schmerzlinderung auch das Bewusstsein ausschalten. Merkmale einer (Voll-)Narkose sind Bewusstlosigkeit (“Schlaf”), Schmerzlosigkeit, Ausschaltung der Muskelfunktion (Muskelrelaxation) und Ausschaltung der Reflexe. Nach neuerer Nomenklatur gilt eine Vollnarkose nicht mehr als induzierter “Schlaf”, sondern als ein “reversibles Koma”. Eine Narkose gilt in der zahnärztlichen Praxis als “große Ausnahme”, die nur bei wenigen ambulanten Eingriffen angewendet wird. Besonders bei behandlungsunwilligen Kindern, Patienten mit starken Angstzuständen und geistig Behinderten sollte sorgfältig abgewogen werden, ob nicht wegen des Narkoserisikos (eine wissenschaftliche Untersuchung aus 2014 ergab, dass es in Deutschland bei mindestens einem von 140.000 Patienten zu einem schweren Zwischenfall gekommen ist, der auf die Anästhesie zurückgeführt werden kann) eine Behandlung unter Prämedikation mit sedierenden Medikamenten (Analgosedierung) in Kombination mit Lokalanästhesie erfolgen kann. Trotz der insgesamt rückläufigen Zahl kariöser Läsionen bei Kindern gibt es eine Gruppe mit überdurchschnittlich hohem Kariesbefall. Die Behandlung dieser “Problemkinder” muss oft in mehreren oder sehr langen Sitzungen erfolgen, was häufig nicht toleriert wird bzw. nicht durchführbar ist. Eine Alternative stellt die umfassende, einzeitige Therapie in Allgemeinnarkose dar. Anschließend müssen jedoch unbedingt andere Therapiemaßnahmen wie Ernährungslenkung, Mundhygiene und Angstabbau ergriffen werden, da zahnärztliche Behandlungen nicht zeitlebens in Allgemeinanästhesie erfolgen können. Die Kombination des Opioids Remifentanil mit dem modernen Inhalationsanästhetikum Desfluran gilt derzeit als am besten steuerbare Anästhesie-Alternative für kurze, lange und besonders auch sehr lange Operationen. Eine Übernahme der Anästhesiekosten durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt bei behandlungsunwilligen Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, wenn eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist; über dieses Alter hinaus nur dann, wenn es sich um eine Phobie handelt, die vom Anästhesisten einem ICD-10-Schlüssel zugeordnet werden kann.