Zum Hauptinhalt springen

FU-Positionen

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

FU = Abk. von FrüherkennungsUntersuchung, engl.: dental examination for early detection; ab 1999 in D gesetzlich verankerte präventive Maßnahmen zur Verbesserung der Mundgesundheit bei Kleinkindern. Ab 1. Juli 2019 haben Kinder zwischen dem sechsten und dem vollendeten 33. Lebensmonat Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Zum Leistungsumfang gehört neben der Vorsorge und Beratung zur richtigen Mundhygiene auch die Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack: Ab 1. Juli 2019 haben Kinder zwischen dem sechsten und dem vollendeten 33. Lebensmonat Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Zum Leistungsumfang gehört neben der Vorsorge und Beratung zur richtigen Mundhygiene auch die Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack: 1. Drei Zusatzuntersuchungen ab dem ersten Zahn: Zwischen dem 6. und vollendeten 33. Lebensmonat können drei zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen werden. Sie werden zeitlich auf die im „Gelben Heft“ aufgeführten kinderärztlichen Untersuchungen abgestimmt. Bis zum sechsten Lebensjahr sind nach wie vor weitere drei zahnärztliche Untersuchungen vorgesehen. 2. Aufklärende Beratungsgespräche: Die Untersuchungen enthalten beratende Gespräche, bei denen Zahnärzte Eltern über Ursachen von oralen Erkrankungen und die richtige Mundhygiene bei Kindern aufklären. 3. Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack: Zweimal pro Kalenderhalbjahr erstatten Krankenkassen von nun an die Zahnschmelzhärtung mittels Fluoridlack. Behandlung von Milchzähnen, DMF-Index, Gruppenprophylaxe, Individualprophylaxe, Milchzahn, IP-Positionen, Prävention Änderungen ab 2019.