KZV-übergreifende Berufsausübungsgemeinschaften
KZV-übergreifende Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAG) wurden durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) im Jahr 2007 ermöglicht. Diese Form der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft erlaubt es mehreren Vertragszahnärzten, ihre Praxen auch in unterschiedlichen KZV-Bereichen zu betreiben. Die dabei auftretenden Probleme in der zahnärztlichen Leistungsabrechnung, wie unterschiedliche Honorarverteilungsmaßstäbe und Punktwerte, werden von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung folgendermaßen kommentiert:
Jeder an einer ÜBAG beteiligte Vertragszahnarzt bleibt Mitglied seiner bisherigen KZV. Die Partner legen in einer schriftlichen Erklärung eine der KZVen, bei der mindestens ein Partner zugelassen ist, als sogenannte Wahl-KZV fest. Nach deren Regelungen richten sich alle Abrechnungs- und Prüfverfahren. Die Wahl-KZV übernimmt zudem die Abwicklung von Ausgleichsforderungen an die KZVen, bei denen die Partner der ÜBAG ihren Vertragszahnarztsitz haben.