Einkaufsmodell
Synonym: Integrationsmodelle, Sonderverträge, Selektivverträge · Englisch: purchasing model
Das Einkaufsmodell beschreibt ein Konzept innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bei dem Krankenkassen ärztliche oder zahnärztliche Leistungen sowie andere Gesundheitsdienstleistungen außerhalb der regulären Rahmenverträge (z. B. BEMA) direkt „einkaufen“. Dabei handelt es sich um Sonderverträge, auch bekannt als Integrations- oder Selektivverträge, die eine Alternative zur kollektiven Vertragsgestaltung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KZV) darstellen.
Im Rahmen dieser Verträge können Krankenkassen Leistungen, Preise und Qualitätsstandards individuell mit Leistungserbringern aushandeln. Zu den möglichen Leistungen zählen u. a. ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus- sowie Pflegeleistungen. Rechtsgrundlagen sind unter anderem § 63 und § 140a SGB V.
Besonderheiten und Herausforderungen:
- Vertragsautonomie: Der Vertragszahnarzt handelt die Vertragskonditionen eigenständig mit der Krankenkasse aus, ohne die Unterstützung des Kollektivs durch die KZV.
- Risikopotenzial: Schutzmechanismen, wie das vertraglich vereinbarte Gutachterwesen, entfallen. Dadurch erhöht sich das Konfliktpotenzial in der Zusammenarbeit.
- Verhandlungsposition: Einzelne Vertragszahnärzte haben gegenüber Krankenkassen in der Regel eine schwächere Verhandlungsposition als das Kollektiv der Vertragszahnärzte.
- Vergütungsmodalitäten: Neben der Honorierung der Leistungen können auch Aspekte wie verlängerte Gewährleistungsfristen Bestandteil der Vertragsverhandlungen sein.
Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz wurde die Nutzung dieser Modelle ausgeweitet, und Krankenkassen verfolgen zunehmend die Implementierung von Selektivverträgen, um eine integrierte Versorgung der Versicherten zu fördern. Diese Entwicklung führt zu einer stärkeren Individualisierung der Verträge, erhöht aber gleichzeitig die Abhängigkeit der Praxen von einzelnen Krankenkassen.