Zulassungsverordnung der Zahnärzte
Synonym: Zahnärzte-Zulassungsverordnung, Zahnärzte-ZV · Englisch: Dentists' Licensing Regulation
Die Zulassungsverordnung Zahnärzte (Zahnärzte-ZV) ist eine bundesweit gültige Rechtsverordnung in Deutschland, die die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Zulassung von Zahnärzten zur vertragszahnärztlichen Versorgung regelt. Sie bildet eine wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Zahnärzten und gesetzlichen Krankenkassen.
Die Verordnung definiert unter anderem:
- Voraussetzungen für die Zulassung: Dazu gehören die Approbation als Zahnarzt, eine ausreichende Berufserfahrung und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben.
- Zulassungsverfahren: Es wird geregelt, wie Zahnärzte bei den zuständigen Zulassungsgremien der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) die Zulassung beantragen können.
- Berufsausübung: Festgelegt werden Rechte und Pflichten von Vertragszahnärzten, etwa hinsichtlich der Einhaltung der Honorarordnung und der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung.
- Beschränkungen und Entziehungen der Zulassung: Die Verordnung beschreibt Bedingungen, unter denen die Zulassung beschränkt oder entzogen werden kann, beispielsweise bei Verstößen gegen berufliche oder vertragliche Pflichten.
Die Zulassungsverordnung dient nicht nur der Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen zahnärztlichen Versorgung, sondern auch der Regelung der Wettbewerbsbedingungen innerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung. Sie ist eng mit anderen Regelwerken wie dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und den Berufsordnungen der Zahnärztekammern verknüpft.
Schlagwörter