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Dentist

Synonym: Zahntechniker-Heilkundiger, Zahnheilkundiger ohne Approbation · Englisch: Dentist

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Der Dentist war in Deutschland bis 1952 die Bezeichnung für einen staatlich anerkannten Zahnheilkundigen ohne akademische Ausbildung und Approbation. Diese Berufsgruppe bestand meist aus Zahntechnikern, die nach einer zweijährigen praxisorientierten Ausbildung an einer Dentistenschule und einer staatlichen Prüfung (Dentistenbestallung) befugt waren, Patienten zu behandeln.

Historische Entwicklung

  • 1851: In Preußen wurde ein Kurierverbot erlassen, das die Ausübung der Zahnheilkunde auf approbierte Ärzte beschränkte.
  • 1869: Mit der Einführung der „Neuen Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund“ wurde die Kurierfreiheit eingeführt, die auch Zahnheilkundigen ohne akademische Ausbildung die Behandlung von Patienten erlaubte. Bis 1873 folgten die übrigen deutschen Länder.
  • Ab 1900: Der Begriff „Dentist“ setzte sich für Zahnheilkundige durch.
  • 1910: Aufnahme der Dentisten in die Reichsversicherungsordnung, wodurch deren Leistungen erstattungsfähig wurden.
  • 1920: Einführung einer staatlichen Prüfung für Dentisten nach Abschluss einer zweijährigen Fachschulausbildung.
  • 1939: Das Heilpraktikergesetz schloss die Zahnheilkunde für Personen ohne Approbation aus. Die zunehmende wissenschaftliche Orientierung der Zahnmedizin und die Erfordernis allgemeinmedizinischen Wissens führten im 20. Jahrhundert zu einer zunehmenden Kluft zwischen approbierten Zahnärzten und Dentisten.

Abschaffung des Dentistenstandes

  • 1949 (DDR): Mit dem Leipziger Abkommen wurde der Dentistenstand durch eine einheitliche Ausbildung zum Zahnarzt ersetzt. -1952 (BRD): Das Zahnheilkundegesetz hob die Kurierfreiheit auf. Durch das „Bonner Abkommen“ (auch „Allensbacher Abkommen“) erhielten die Dentisten nach einem 60-stündigen Fortbildungskurs die Approbation als Zahnarzt. Bis Ende 1953 war der Dentistenstand in Westdeutschland vollständig in den Beruf des Zahnarztes integriert.

Internationale Bedeutung

In vielen Ländern wird der Begriff „Dentist“ auch heute noch als allgemeine Bezeichnung für Zahnärzte (dental surgeons) verwendet. In Deutschland jedoch hat der Begriff nach der Abschaffung des Dentistenstandes eine eher abfällige Konnotation.

Bedeutung in der Zahnmedizin

Die Dentisten trugen wesentlich zur Versorgung der Bevölkerung mit zahnmedizinischen Leistungen bei, insbesondere in Zeiten, in denen die Zahl der akademisch ausgebildeten Zahnärzte begrenzt war. Die Entwicklung der Zahnmedizin hin zu einer wissenschaftlich fundierten Disziplin führte jedoch zur Integration des Dentistenberufs in das Zahnarztwesen und legte die Grundlage für die moderne zahnärztliche Ausbildung.