BuS - Dienst
Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung/Beratung; gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege durch die beiden Unfallverhütungsvorschriften VBG 122, "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" und VBG 123 "Betriebsärzte"; verbindlich für alle Zahnarztpraxen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Durch diese Unfallverhütungsvorschriften wird der Praxisinhaber verpflichtet, innerhalb eines bestimmten Zeitraums seine Praxis in einem von der Anzahl der Beschäftigten abhängigen Umfang überprüfen zu lassen. Betreuungskonzepte hierzu bestehen bei den den Landeszahnärztekammern und bei der Berufsgenossenschaft. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, Druckbehälterverordnung, Praxisbegehung, Röntgenverordnung Aushangpflichtige Gesetze für das Gesundheitswesen (2017)