Unfallverhütungsvorschriften
Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind zahlreiche Vorschriften, die in der Regel von den Berufsgenossenschaften herausgegeben werden, um Unfälle und Infektionen in einer Praxis zu verhüten. Sie unterliegen der Aushängepflicht und werden durch die Gewerbeaufsichtsämter überwacht.
Im Jahr 2011 wurde die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 durch die neue DGUV-Vorschrift 2 abgelöst. In dieser neuen Vorschrift wurden insbesondere die betriebsärztliche Betreuung der Beschäftigten sowie sicherheitstechnische Regelungen konkretisiert, die nun praxisspezifischer ausgerichtet werden können.
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