Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen
Synonym: Gemeinsamer Bundesausschuss Zahnärzte, G-BA Zahnärzte, Bundeszahnärzteausschuss · Englisch: Federal Committee of Dentists and Health Insurance Funds
Der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen war ein zentrales Gremium im deutschen Gesundheitswesen, das bis 2004 maßgeblich für die Regelung der zahnärztlichen Versorgung und deren Finanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verantwortlich war. Der Ausschuss setzte sich aus Vertretern der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Krankenkassen zusammen und formulierte Richtlinien zur Sicherstellung einer einheitlichen, qualitativ gesicherten und wirtschaftlichen zahnärztlichen Versorgung in Deutschland.
Zu den Aufgaben des Bundesausschusses gehörte die Festlegung von Leistungskatalogen, die Definition von Behandlungsrichtlinien sowie die Bewertung neuer Behandlungsmethoden hinsichtlich ihrer medizinischen Notwendigkeit und Kostenübernahme. Die Entscheidungen des Ausschusses hatten unmittelbaren Einfluss auf die zahnärztliche Versorgung von gesetzlich Versicherten, einschließlich der Abrechnung und des Umfangs erstattungsfähiger Leistungen.
Mit der Gesundheitsreform 2004 wurden die Kompetenzen dieses Bundesausschusses in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) integriert, der seitdem als oberstes Beschlussgremium im Gesundheitswesen agiert. Der G-BA regelt heute umfassend die medizinische und zahnmedizinische Versorgung für gesetzlich Versicherte und sorgt für einheitliche Standards und Rahmenbedingungen in der Versorgung durch Zahnärzte und andere medizinische Fachbereiche.