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Osteoradionekrose

Synonym: ORN, Osteomyelitis nach Radatio · Englisch: osteoradionecrosis

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Osteoradionekrose ist eine schwerwiegende Folge einer Strahlenbehandlung, wie sie z.B. bei bösartigen Tumoren eingesetzt wird. Dabei werden die im Strahlenfeld liegenden Kieferabschnitte mit Strahlendosen von über 35 Gy zum Teil irreversibel geschädigt (Verlust von Osteozyten, aktiven Osteoblasten und Osteoklasten, Verminderung der Blutversorgung). Daraus entwickelt sich primär eine aseptische Osteoradionekrose. Bei einer Invasion von krankhaften Keimen in derartigen, abwehrgeschwächten Knochen – z.B. im Rahmen einer Extraktion – kann schon bei Dosen über 40 Gy eine infizierte Osteoradionekrose (IONR) entstehen, deren Behandlung meist sehr aufwendig und belastend ist. Diese infizierte Form gilt mit ausgedehnten freiliegenden Knochenarealen und starken Schmerzen als schwerste Form der Osteomyelitis. Mit steigender Strahlendosis nimmt nicht nur das Risiko, sondern auch die Schwere der Erkrankung zu. Charakteristisch für die Osteoradionekrose ist, dass sie in mehr als 90% der Fälle den Unterkiefer befällt, da dieser generell eine schlechtere Blutversorgung als der Oberkiefer aufweist. Nach N.N.en der Uniklinik Tübingen (überarbeitet nach ZBW 1/2006) werden folgende Empfehlungen ausgesprochen, um die Nebenwirkungen möglichst gering zu halten: Vor der Radiotherapie sollte eine sorgfältige Zahnsanierung erfolgen, im Strahlenfeld – abhängig von der Strahlendosis – sollten nur kariesfreie und parodontal gesunde Zähne erhalten bleiben. Chirurgische Maßnahmen sollten 2–3 Wochen vor Strahlentherapie abgeschlossen sein, mit schonenden chirurgischen Eingriffen und sorgfältiger Wundversorgung. Ein sofortiges Eingliedern von Prothesen im bestrahlten Gebiet nach chirurgischen Maßnahmen sollte vermieden werden. Konservierende Maßnahmen sollten rechtzeitig abgeschlossen sein. Während und nach der Radiotherapie sind lebenslang intensive lokale Mundhygiene- und Prophylaxemaßnahmen erforderlich. Zahnentfernungen sollten – falls unvermeidbar – frühestens ein Jahr nach Strahlentherapie erfolgen, mit antibiotischem Schutz für mindestens eine Woche. Gut sitzende, bereits vorhandene Prothesen dürfen unter zahnärztlicher Kontrolle während des Essens getragen werden. Druckstellen sind unbedingt zu vermeiden, da die Verletzungs- und Perforationsgefahr der Mundschleimhaut besonders groß ist. Die Neuanfertigung von abnehmbarem Zahnersatz sollte frühestens ein Jahr nach Bestrahlungsende erfolgen, abhängig vom Fortschritt des Heilungsprozesses nach vorausgegangenen Zahnentfernungen. Festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken) dürfte keine Probleme bereiten. Eine Implantatindikation ist auch nach Jahren besonders kritisch zu sehen.