Unterfüllung
Unterfüllung in der ZHK hat eine doppelte Bedeutung:
Eine nicht ausreichende ("zu kurze") Abfüllung eines Wurzelkanals (Überfüllung, Wurzelkanalbehandlung, Wurzelkanalfüllung). Schutzschicht (engl. cavity base) vor bakteriellen, chemischen und thermischen Reizen zwischen dem Boden der Kavität und der eigentlichen Füllung. Verwendet werden Phosphat- oder Glasionomerzemente, die zusätzlich bei einem geringen Abstand des Kavitätenbodens zur Zahnpulpa (< 1 mm) mit einem Calciumhydroxid-Präparat unterlegt werden sollten. Diese Schutzschicht ist bei Metallfüllungen (Amalgam, Gold) – falls es sich nicht um oberflächliche Defekte handelt – allein schon deshalb unerlässlich, um eine Kalt-Warm-Empfindlichkeit zu mildern oder zu beseitigen. Im Rahmen minimalinvasiver Therapien, z. B. mit Kompositen, ist sie bei normalen Kavitäten nicht mehr unbedingt erforderlich bzw. wird durch Kavitätenlacke ersetzt.