Freie Heilfürsorge
Synonym: Heilfürsorge, unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, staatliche Gesundheitsfürsorge · Englisch: free medical care (in public service)
Die Freie Heilfürsorge bezeichnet die vollständige Übernahme der Gesundheitsfürsorgekosten durch den staatlichen Dienstherrn für bestimmte Beamte und Soldaten. Sie wird Personen gewährt, die während der Ausübung ihres Dienstes besonderen Gefahren ausgesetzt sind, und stellt eine Alternative zur Beihilfe dar.
Anspruchsberechtigt sind insbesondere:
- Soldaten der Bundeswehr: Sie erhalten während ihres aktiven Dienstes eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
- Polizeibeamte: Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. In einigen Ländern können Polizeibeamte zwischen Freier Heilfürsorge und Beihilfe wählen.
- Berufsfeuerwehrbeamte und Bundesgrenzschutzbeamte: Sie genießen ebenfalls den Anspruch auf Heilfürsorge.
Die Heilfürsorge entspricht in ihrer Absicherung in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und hat nach dem Subsidiaritätsprinzip Vorrang vor der Beihilfe. Für Ehegatten und Kinder der Heilfürsorgeberechtigten besteht kein Anspruch auf Heilfürsorge; sie sind stattdessen beihilfeberechtigt und müssen eine zusätzliche private Absicherung (Beihilfetarife) oder ggf. eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erlischt der Anspruch auf Freie Heilfürsorge. In der Regel bleibt jedoch der Anspruch auf Beihilfe für den Ruhestand bestehen. Die Regelung dient vor allem dazu, den besonderen Gesundheitsrisiken bestimmter Berufsgruppen während ihrer Dienstzeit Rechnung zu tragen.