Berufskrankheit
Synonym: Kurzform: BK · Englisch: occupational disease
Die Berufskrankheit ist eine Erkrankungen, die auf berufsbedingte Eigentümlichkeiten zurückzuführen sind. Es ist definiert: Eine Berufskrankheit ist • eine Krankheit, die ein Versicherter infolge einer versicherten Tätigkeit erlitten hat und • die in der Berufskrankheitenliste aufgeführt ist. Das Sozialgesetzbuch (SGB) VII (§ 9) enthält dazu die Kriterien. Der Grundsatz lautet: Berufskrankheiten sind Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Per Rechtsverordnung bestimmt die Bundesregierung, welche Krankheiten als Berufskrankheiten zu bezeichnen sind und veröffentlicht sie in einer Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste). Diese zählt derzeit 67 Berufskrankheiten. An der Spitze der Berufskrankheitenanzeigen liegen die Haut- und Wirbelsäulenerkrankungen. Vor allem der Erkrankte muss seinen beruflich bedingten Gesundheitsschaden nachweisen. Nur rund jede vierte angezeigte Berufskrankheit wird anerkannt, noch viel weniger werden entschädigt. So existiert in der Liste die Ziffer 1312 "Erkrankungen der Zähne durch Säuren", worunter die wissenschaftlich umstrittene Bäckerkaries eingeordnet ist.