Behandlung von Minderjährigen
Englisch: treatment of minors
Bei der ärztlichen Behandlung von Minderjährigen ist das Einverständnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich, da Minderjährige nur eingeschränkt einwilligungsfähig sind. In der Regel muss mindestens ein Elternteil der Behandlung zustimmen, besonders bei invasiven Eingriffen. Ab einem bestimmten Alter und Reifegrad (häufig ab 14 Jahren) können Minderjährige jedoch zunehmend in die Entscheidung eingebunden werden und dürfen unter Umständen auch selbstständig einwilligen, wenn sie die Tragweite der Behandlung verstehen.
Der Arzt ist verpflichtet, den Minderjährigen entsprechend seinem Alter und Verständnisniveau über die Behandlung aufzuklären und auf Fragen einzugehen. Vertraulichkeit spielt ebenfalls eine Rolle: Bei älteren Minderjährigen können Ärzte unter bestimmten Umständen Informationen zurückhalten, wenn es im Interesse des Jugendlichen ist und keine Gefährdung besteht. Im Notfall, wenn Eltern nicht erreichbar sind und eine dringende medizinische Intervention erforderlich ist, dürfen Ärzte auch ohne elterliche Zustimmung handeln, um den Minderjährigen zu schützen.