Versicherungsvertragsgesetz
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist seit 2008 in Kraft und brachte eine umfangreiche Reform des bis dahin geltenden Rechts. Die Grundlage für die Neugestaltung des VVG bildet der Bericht einer Kommission, die sich vier Jahre mit der Reform befasst hat. Das oberste Ziel des Kommissionsberichts unter der Überschrift „verbraucherfreundliches und modernes Versicherungsrecht“ war es, das für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV prägende Element des „Wirtschaftlichkeitsgebots“) auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu verankern. Neben den Regelungen zur privaten Krankenversicherung richtet sich das VVG vor allem auf Lebensversicherungen und Sachversicherungen. Für den (zahn)medizinischen Bereich ergeben sich daraus folgende „Dienstleistungsrechte“ der Versicherer gegenüber ihren Kunden:
- Die Beratung über Leistungen in der Zahnmedizin sowie über die Anbieter (Zahnärzte) dieser Leistungen.
- Die Beratung über die Berechtigung von Entgeltansprüchen der Leistungserbringer – das heißt „Kostenberatung“.
- Die Abwehr unberechtigter Entgeltansprüche der Leistungserbringer (bis hin zur Vertretung vor Gericht).
- Die Unterstützung der versicherten Personen bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Erbringung der Leistungen und der daraus resultierenden Folgen.
- Die unmittelbare Abrechnung der Leistungen mit deren Erbringern (z.B. Ärzten und Zahnärzten).
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