Therapiefreiheit
Synonym: Behandlungsfreiheit, Entscheidungsfreiheit bei der Therapie, Therapiewahlfreiheit · Englisch: therapeutical freedom
Therapiefreiheit ist ein nicht näher definierter Begriff im Zusammenhang mit einer ärztlichen Heilbehandlung. Häufig wird er gleichgesetzt mit einer andersartigen Therapie, als sie in den Vereinbarungen mit den Krankenkassen (BEMA) aufgeführt ist oder nach den Regeln der Schulmedizin durchgeführt werden sollte. Grundsätzlich steht dem (Zahn-)Arzt die freie Wahl der Therapie zu, sofern er von deren medizinischer Notwendigkeit aufgrund seiner fachlichen Kompetenz überzeugt ist. Bei mehreren risikogleichen Behandlungsmöglichkeiten ist die Therapie mit der größtmöglichen Erfolgsaussicht und bei mehreren gleichwertigen Möglichkeiten die mit dem geringsten Risiko zu wählen. Bei anderen Therapiemöglichkeiten muss der Patient unter Einbeziehung der jeweiligen Risiken über diese aufgeklärt werden und seine Einwilligung erteilen. In der gesetzlichen Krankenversicherung muss unbedingt das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden, da Versicherte lediglich Anspruch auf ausreichende, zweckmäßige und das Maß des Notwendigen nicht überschreitende Leistungen haben. Alternative Behandlungsmethoden und IGel-Leistungen unterliegen dieser Regelung (BGH-Urteil von 2017, Ärzte Zeitung, 2017).