KZV- Berufsausübungsgemeinschaften
ÜBAG, durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG, VÄG) seit 2007 erlaubte Bildung von "überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften". Bei dieser Gesellschaft zwischen mehreren Vertragszahnärzten können die Vertragspartner ihre Praxen auch in verschiedenen KZV-Bereichen haben. Die sich hierdurch ergebenden Probleme in der zahnärztlichen Leistungsabrechnung (unterschiedliche Honorarverteilungsmaßstäbe und Punktwerte), werden von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung wie folgt kommentiert: "Jeder an einer ÜBAG beteiligte Vertragszahnarzt bleibt Mitglied bei seiner bisherigen KZV. Die Partner bestimmen in einer schriftlichen Erklärung eine der KZVen, bei der mindestens ein Partner zugelassen ist, zu ihrer "Wahl-KZV", nach deren Regelungen sich alle Abrechnungs- und Prüfverfahren richten. Die Wahl-KZV übernimmt die Abwicklung von Ausgleichsforderungen an die KZVen, bei denen Partner der ÜBAG ihren Vertragszahnarztsitz haben."