Konvergenzklausel
Die Konvergenzklausel wurde ab 2009 im § 272 GKV-WSG festgelegt, um Geldabflüsse bei den Krankenkassen zu begrenzen, die durch die Einführung des Gesundheitsfonds für die kassenmedizinische Versorgung in einem einzelnen Bundesland entstehen können. Diese Abflusssumme wird zum Schutz der regionalen Krankenkassen auf maximal 100 Millionen Euro pro Jahr begrenzt. Die Konvergenzklausel ersetzt indirekt den bis dahin gültigen Risikostrukturausgleich unter den Gesetzlichen Krankenkassen.
Der sozialpolitische Zweck der Konvergenzklausel ist es, finanzielle Nachteile für wohlhabende Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg durch die zentrale Verteilung der Krankenkassenbeiträge zu begrenzen, indem sie auf maximal 100 Millionen Euro pro Jahr beschränkt werden. Gleichzeitig würden die Mittel für ärmere Bundesländer entsprechend gekürzt oder anderweitig finanziert.