KIG
Englisch: Index for Orthodontic Treatment Needs
Die KIG basieren auf dem internationalen IOTN-Index (Index for Orthodontic Treatment Needs), der den Grad des Behandlungsbedarfs anhand des Befundes ermittelt. Dieser Index wurde im Jahr 2002 in Deutschland eingeführt. Darauf aufbauend wurden die fünf KIGs entwickelt, die speziell auf die deutschen Gegebenheiten im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgestimmt sind. Sie legen fest, ob eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen besteht, also ob ein "kieferorthopädischer Behandlungsbedarf" vorliegt.
Die KIGs sind ein Versuch, die Behandlungsbedürftigkeit von Zahn- und Kieferfehlstellungen nicht nur nach medizinischen Kriterien, sondern auch unter Berücksichtigung individueller und gesellschaftlicher Gegebenheiten zu bewerten. Dies bedeutet, dass nicht jede Erkrankung zwangsläufig behandelt werden muss.
Es werden fünf Behandlungsbedarfsgruppen unterschieden:
Leichte Zahnfehlstellung Eine Behandlung ist aus ästhetischen Gründen möglich, wird jedoch nur als Privatleistung angeboten.
Gering ausgeprägte Zahnfehlstellung Die Fehlstellung erfordert zwar eine medizinische Korrektur, jedoch werden die Kosten aufgrund der geringen Ausprägung der Zahn- oder Kieferfehlstellung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung Eine Behandlung ist aus medizinischen Gründen notwendig, die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Stark ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung Eine Behandlung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.
Extrem stark ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung Eine Behandlung ist aus medizinischen Gründen unbedingt erforderlich.
Die Stufen 1 und 2 gelten als Privatleistungen und werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Stufen 3 bis 5 hingegen erfüllen die Kriterien für eine Kostenübernahme durch die GKV.