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GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Synonym: GKV-VSG, Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung · Englisch: Act to Strengthen the Provision of Care in Statutory Health Insurance

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand:

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) ist ein seit dem 1. August 2015 geltendes Sozialgesetz, das die Versorgungssicherheit im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stärken soll. Es wurde als Nachfolger des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes konzipiert und zielt darauf ab, die gesundheitliche Versorgung an die wachsenden und sich wandelnden Anforderungen des deutschen Gesundheitssystems anzupassen.

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Förderung einer bedarfsgerechten Versorgungsstruktur, wobei Überversorgungen abgebaut und Unterversorgungen ausgeglichen werden sollen. Für die Zahnärzteschaft hat das Gesetz jedoch keine direkten Auswirkungen, da keine Überversorgung festgestellt wurde und somit auch keine Zulassungssperren erforderlich sind. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) lehnt das Gesetz dennoch aus grundsätzlichen Erwägungen ab.

Eine wesentliche Neuerung durch das GKV-VSG betrifft die Möglichkeit für Zahnärzte, eigenständig Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen. Diese Regelung bietet insbesondere wachsenden Zahnarztpraxen eine attraktive Alternative zur klassischen Aufnahme von Juniorpartnern, da letztere häufig mit rechtlichen und finanziellen Risiken verbunden ist. Medizinische Versorgungszentren erlauben eine strukturierte und flexible Erweiterung der Praxisorganisation.

Das GKV-VSG wurde in den Folgejahren durch weitere Gesetze, wie das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), ergänzt und angepasst, um spezifische Anforderungen, beispielsweise an die Heilmittel-Richtlinien für Zahnärzte, zu regeln.