GKV-Versorgungsstrukturgesetz
Synonym: GKV-VStG, Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV · Englisch: Statutory Health Insurance Care Structure Act
Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) trat ab 2012 in Kraft und hatte das Ziel, die Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an die sich verändernden demografischen und regionalen Anforderungen anzupassen.
Eckpunkte der Reform
- Neuordnung der Bedarfsplanung: Die Bedarfsplanung für Ärzte wurde überarbeitet, um eine bessere regionale Verteilung sicherzustellen und eine Über- oder Unterversorgung in bestimmten Gebieten zu vermeiden.
- Regionalisierung der Honorarpolitik: Regionale Unterschiede in der Versorgung sollten durch flexiblere Honorarregelungen für Vertragsärzte berücksichtigt werden. Ziel war es, den lokalen Bedürfnissen besser gerecht zu werden und die Attraktivität von unterversorgten Gebieten zu erhöhen.
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen: Die Prüfungen der Wirtschaftlichkeit ärztlicher Leistungen wurden entschärft, um die Bürokratie zu reduzieren und den Fokus stärker auf die tatsächliche Qualität der Versorgung zu lenken.
- Regelungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ): Bei der Neugründung eines MVZ wurde vorgeschrieben, dass der (zahn-)ärztliche Leiter eines MVZ als Vertrags(zahn)arzt tätig gewesen sein muss. Diese Maßnahme sollte die Qualität und Kontinuität der Versorgung in MVZ sicherstellen.
Entwicklung und Ablösung durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) Das GKV-VStG wurde später durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) ergänzt und abgelöst, welches ab 2015 in Kraft trat und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung einführte, darunter die Einrichtung von Terminservicestellen und zusätzliche Regelungen zur Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung.
Anpassungen in der Zahnmedizin Im Rahmen der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte wurden Regelungen aus dem GKV-VStG an das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) angepasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) überarbeitete 2020 die Richtlinie, um die Versorgung in der Zahnmedizin weiter zu verbessern.
Das GKV-VStG markiert einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Versorgungsstrukturen, insbesondere durch die Fokussierung auf Regionalisierung, Qualitätssicherung und Bürokratieabbau in der gesetzlichen Krankenversicherung.