GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz
Synonym: GKV-FQWG, Gesetz zur Reform der GKV-Finanzierung und Qualitätssicherung · Englisch: Statutory Health Insurance Financial Structure and Quality Development Act
Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) trat am 1. Januar 2015 in Kraft und zielte darauf ab, die Finanzstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu reformieren und die Qualität im Gesundheitswesen zu verbessern.
Ein zentrales Element des Gesetzes war die Senkung des allgemeinen Beitragssatzes zur GKV von 15,5 % auf 14,6 %. Dieser Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen, sodass beide Parteien jeweils 7,3 % übernehmen. Der zuvor bestehende mitgliederbezogene Zusatzbeitrag von 0,9 % entfiel. Stattdessen erhielten die Krankenkassen die Möglichkeit, einkommensabhängige Zusatzbeiträge zu erheben, wodurch ihre Beitragsautonomie gestärkt wurde.
Zudem schuf das Gesetz die Grundlage für die Einrichtung eines fachlich unabhängigen, wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, das durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gegründet werden sollte.
Weitere Regelungen betrafen die finanzielle Entlastung von Hebammen angesichts steigender Berufshaftpflichtprämien, die Ausweitung der Förderung der unabhängigen Patientenberatung (UPD) sowie die Verlängerung der Einführungsphase des pauschalierenden Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) um zwei Jahre.
Insgesamt zielte das GKV-FQWG darauf ab, die finanzielle Stabilität der GKV zu sichern, den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu fördern und die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland weiterzuentwickeln.
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