fachübergreifend
Synonym: interdisziplinär · Englisch: inter (multi) - disciplinary
Juristisch nicht näher abgegrenzter Begriff, welcher durch das GMG - hier speziell durch die neu eingeführten Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) - an Bedeutung gewonnen hat: Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde auch Paragraph 95 "Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung" reformiert. Nicht nur einzelne Ärzte, sondern auch Einrichtungen, in denen Ärzte tätig sind, können eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bekommen. Damit dürfte folgende Definition gemeint sein: Wenn spezialisierte akademische Heilberufler, die am selben Patienten bislang getrennt tätig waren, im Zentrum kooperieren und durch Synergie-Effekte Qualität und Effizienz der Versorgung erhöhen. Die für Zahnärzte noch nicht vollständig entschiedene Problematik siehe unter: Medizinische Versorgungszentren
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