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Doktor

Synonym: Dr. med., Dr. med. dent., akademischer Grad als Namensbestandteil · Englisch: doctor

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Der Doktorgrad (Dr.) ist ein akademischer Titel, der durch eine medizinische oder andere Fakultät einer Universität nach erfolgreicher Anfertigung und Verteidigung einer Dissertation (Doktorarbeit) verliehen wird. In der Medizin unterscheidet man zwischen dem Dr.med. (für Humanmediziner) und dem Dr.med.dent. (für Zahnmediziner). Dieser Grad ist nicht automatisch Bestandteil des medizinischen Staatsexamens oder der Approbation, sondern wird durch eine separate wissenschaftliche Arbeit erworben.

Das Führen des Doktorgrades ist in Deutschland nur bei Verleihung durch eine anerkannte Universität erlaubt. Bei ausländischen Titeln muss gegebenenfalls die Herkunftsuniversität genannt werden, beispielsweise „Dr.med.dent. de Universitad de …“.

Unterschiede zu anderen Abschlüssen:

  • Der anglo-amerikanische Titel Ph.D. (Doctor of Philosophy) wird nach Abschluss eines Masterstudiums oder eines Bachelorstudiums mit Auszeichnung verliehen. Er entspricht nicht dem deutschen Dr.-Grad, da er stärker auf Forschungsleistung fokussiert ist.
  • Abschlüsse wie M.D. (Medical Doctor) oder D.D.S. (Doctor of Dental Science) werden in den USA und anderen Ländern als Berufsdoktorate direkt mit dem Studienabschluss vergeben und setzen keine Dissertation voraus.

Im Gegensatz zu deutschen Gepflogenheiten wird der Ph.D. hinter dem Namen geführt, z. B. „John Smith, Ph.D.“, während der Inhaber dennoch mit „Doctor“ angesprochen wird.

Die Anrede „Doktor“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig auch für Ärzte oder Zahnärzte verwendet, unabhängig davon, ob diese einen Doktorgrad erworben haben.