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Bundesgebührenordnung für Zahnärzte

Synonym: BuGo · Englisch: german dental fee schedule

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Die Bundesgebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist eine gesetzliche Verordnung, die die Vergütung zahnärztlicher Leistungen für Privatpatienten in Deutschland regelt. Sie legt fest, welche Gebühren Zahnärzte für verschiedene zahnmedizinische Behandlungen und Leistungen in Rechnung stellen können. Die GOZ ist insbesondere für die Abrechnung von Leistungen relevant, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten sind oder für Patienten gelten, die privat versichert sind.

Die GOZ basiert auf einem festen Gebührenverzeichnis, das jede Leistung mit einem Punktwert versieht. Dieser Punktwert wird mit einem Gebührenfaktor multipliziert, der je nach Schwierigkeit und Aufwand der Behandlung angepasst werden kann, jedoch innerhalb bestimmter Grenzen liegt. Die endgültige Höhe des Honorars ergibt sich aus dem Punktwert und dem jeweils geltenden Punktwertfaktor. Zahnärzte sind verpflichtet, diese Gebührenordnung einzuhalten, wodurch Transparenz und Vergleichbarkeit der Abrechnung gewährleistet werden sollen.

Die GOZ wurde zuletzt 1988 grundlegend überarbeitet, und spätere Anpassungen erfolgten nur punktuell. Daher wird sie regelmäßig kritisiert, da viele moderne Verfahren und Materialien nicht enthalten sind und Zahnärzte in diesen Fällen oft zusätzliche Vereinbarungen mit den Patienten treffen müssen. Die GOZ bildet zusammen mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) das Grundgerüst für die Privatabrechnung medizinischer Leistungen in Deutschland und hat eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitswesen.