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Gebührenordnung für Ärzte

Synonym: GOÄ, ärztliches Gebührenverzeichnis, Abrechnungsverordnung Ärzte · Englisch: (medical) tarif, scale of charges, german medical fee schedule

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand:

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine gesetzlich geregelte Verordnung, die die Abrechnung ärztlicher Leistungen im Privatversicherungsbereich oder für Selbstzahler in Deutschland festlegt. Sie ist ähnlich strukturiert wie die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Bestimmte zahnärztliche Leistungen, insbesondere Beratungen oder spezialisierte chirurgische Eingriffe, werden nicht nach der GOZ, sondern nach der GOÄ abgerechnet.

Das Gebührenverzeichnis der GOÄ basiert auf einem Punktesystem, wobei der Punktwert 5,82873 Cent beträgt. Dieser Wert gilt seit dem 1. Januar 2007 sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern. Die Abrechnung erfolgt durch Multiplikation der Punktzahl einer Leistung mit dem Punktwert, wobei ein Steigerungsfaktor je nach Schwierigkeit oder Zeitaufwand der Leistung angewendet werden kann.

Die GOÄ bildet gemeinsam mit der GOZ eine wichtige Grundlage für die Abrechnung medizinischer und zahnmedizinischer Leistungen. Ergänzende Vergleiche, wie der GOZ/GOÄ-Vergleich, sowie Zusatzregelungen durch die sogenannten „Bayern-Tabellen“ bieten weiterführende Orientierung bei der Abrechnung mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Moderne Versionen der GOÄ und GOZ sind als PDF-Dokumente verfügbar und dienen Fachleuten als Standardreferenz.