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Rezept

Synonym: Verordnung, Verschreibung · Englisch: prescription

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand:

Rezept ist eine schriftliche Verordnung mit urkundlichem Charakter, in der Regel auf einem vorgeschriebenen Formblatt wie Kassenrezept oder Betäubungsmittelrezept, eines Zahn- oder Arztes an einen Apotheker zur Abgabe eines Medikaments. Erforderlich sind darauf Datum, Anschrift und Unterschrift. Vom Arzt ausgestellte Rezepte für Arzneimittel haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Ein rotes Rezept, weißes Papier mit rotem Aufdruck, ist für Medikamente, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden und gilt einen Monat. Gelbe Betäubungsmittelrezepte betreffen in der Regel starke Schmerzmittel und müssen innerhalb von sieben Tagen eingelöst werden. Für Privatrezepte verwenden die meisten Ärzte blaue Vordrucke, die drei Monate gültig sind. Jüngeren Datums ist das grüne Rezept für gesetzlich Versicherte, auf dem der Arzt Medikamente einträgt, die er empfiehlt. Es ist unbegrenzt gültig, wird jedoch nicht von den Krankenkassen erstattet. Ab 2006 dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur gegen Vorlage einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung abgegeben werden. Telefonische Absprachen sind nur im Notfall zulässig, wenn das Rezept unverzüglich nachgereicht wird. Im Gegensatz zu Arzneimittelverordnungen zu Lasten der GKV und zu Betäubungsmitteln gibt es für Privatrezepte kein besonderes Formular. Sie können auf jeder Art Papier ausgestellt werden. Neu ist, dass außer dem Namen auch das Geburtsdatum des Patienten angegeben werden muss. Einem allgemeinen Arzt ist die Verordnung sämtlicher Arzneimittel gestattet, ein Zahnarzt muss sich jedoch auf Stoffe beschränken, die im Zusammenhang mit der Zahnheilkunde stehen, wobei die Grenzen fließend sind. Neben der ursprünglichen Bedeutung wird der Begriff Rezept auch für Verordnungen von Krankentransporten, Heil- und Hilfsmitteln sowie medizinischen Rehabilitationsleistungen verwendet. Eine solche Verordnung eines Berechtigten verpflichtet die Krankenkasse gegenüber dem Versicherten zur entsprechenden Leistung.