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Grünes Rezept

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

" = von Ärzten verordnet, von Patienten bezahlt ", engl.: green prescription; Schlagwortbezeichnung für eine Folge der Gesundheitsreform ab 2004 (GMG): Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz werden in den meisten Fällen nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel nicht mehr von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Diese primär unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffene Entscheidung grenzt Arzneimittel aus, die sich bisher in der Therapie bewährt haben - und die, auch nach Willen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, weiterhin wichtiger Bestandteil der Therapie sein sollen. Das Grüne Rezept wird den Vertragsärzten zur Verfügung gestellt. Seine Ausgestaltung orientiert sich an den Rezeptvordrucken - mit einem wesentlichen Unterschied: Es ist GRÜN. Das Grüne Rezept geht auf eine Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Apothekerverbänden sowie dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie und dem Bundesverband der Arzneimittelhersteller zurück. Die Einführung des Grünen Rezeptes dient verschiedenen Zielen: Das Grüne Rezept signalisiert dem Patienten, dass die Anwendung des so verordneten Arzneimittels medizinisch geboten ist, die Kosten jedoch nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Es ist eine Merkhilfe für den Patienten bezüglich Name, Wirkstoff, Darreichungsform, Packungsgröße etc. Mit diesem Rezept dokumentiert der Arzt auch, dass er das Medikament für medizinisch sinnvoll hält. So lassen sich die Ausgaben steuerlich geltend machen, wenn die "zumutbaren Belastungen" überschritten werden. Interessant ist dies z.B. für Familien mit drei und mehr Kindern, für die eine Zumutbarkeit von nur einem Prozent des Jahreseinkommens (bis 51.000 Euro; 2011) besteht. Fast sieben Milliarden Euro wurden 2009 für rezeptfreie Arzneimittel ausgegeben; knapp ein Viertel davon für Erkältungsmittel. Gesundheitsreform ab 2004 (GMG), Pharmakon, Rezept; (Zumutbarkeit) ©: Ärztezeitung