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Aut-Idem-Regelung

Synonym: lat. oder das Gleiche · Englisch: aut idem regulation

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Die Aut-idem-Regelung ist eine gesetzliche Vorschrift im Gesundheitswesen, die vorschreibt, dass Apotheken bei der Ausgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten ein preisgünstigeres, wirkstoffgleiches Präparat abgeben dürfen oder müssen, wenn der Arzt dies auf dem Rezept nicht explizit ausgeschlossen hat.

„Aut idem“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „oder das Gleiche“. In der Praxis bedeutet dies:

Wenn ein Arzt ein bestimmtes Medikament verschreibt, das Originalpräparat jedoch teurer ist als andere wirkstoffgleiche (generische) Medikamente, darf die Apotheke ein günstigeres Medikament mit dem gleichen Wirkstoff, in derselben Dosierung und Darreichungsform abgeben. Diese Regel soll die Gesundheitskosten senken, indem günstigere Generika anstelle teurerer Originalpräparate verwendet werden, ohne dass die Therapie für den Patienten beeinträchtigt wird.

Ausnahmen: Wenn der Arzt auf dem Rezept „Aut idem“ durchstreicht, weist er die Apotheke an, ausschließlich das verschriebene Präparat abzugeben. Manche Medikamente, die aufgrund besonderer Zusammensetzungen oder Herstellungsverfahren einzigartig sind, können von der Regelung ausgenommen sein.

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