Konstanzprüfung
Englisch: constancy check
Konstanzprüfung in der Röntgenologie ist eine qualitätssichernde Maßnahme nach § 16, Absatz 2 der Röntgenverordnung. Sie wird vom Betreiber der Röntgeneinrichtung, in der Regel der zahnärztlichen Praxis, durchgeführt und betrifft sowohl analoge als auch digitale Röntgeneinrichtungen. Dabei wird in festgelegten Abständen ein Röntgenfilm mit einem genormten Prüfkörper belichtet und anschließend mit einer Prüfkörper-Referenzaufnahme verglichen. Werden dabei Toleranzgrenzen überschritten, müssen die zugrunde liegenden Probleme unverzüglich behoben werden.
Die optische Dichte bei der Filmverarbeitung ist einmal wöchentlich zu prüfen, während die optische Dichte und die Feldgröße der Röntgengeräte einmal im Monat kontrolliert werden müssen. Die Prüfunterlagen sind zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zahnärztlichen Stelle, die bei den Zahnärztekammern angesiedelt ist, sowie dem Gewerbeaufsichtsamt vorzulegen.