Versorgungswerk
Synonym: Altersversorgungswerk · Englisch: pension fund o. insurance
Das Versorgungswerk sorgt hauptsächlich für die Mitglieder der verkammerten Freien Berufe, sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte, im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen anstelle einer staatlichen Einrichtung. Es erhält keinerlei staatliche Zuschüsse und finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge sowie Kapitalanlagen. Die Hauptaufgabe des Versorgungswerks besteht darin, im Falle einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit, im Alter oder nach dem Tod des Mitglieds eine ausreichende Versorgung für dessen Familie sicherzustellen. Auf die Leistungen des Versorgungswerks besteht ein Rechtsanspruch. Der Anspruch auf Versorgungsleistungen ist unabhängig von einer Wartezeit, und die Beiträge werden in der Regel einkommens- oder umsatzbezogen erhoben, zusätzlich zu einem Sockelbetrag. Im zahnärztlichen Bereich besteht eine Pflichtmitgliedschaft, wobei eine Befreiung zugunsten staatlicher Einrichtungen unter besonderen Umständen möglich ist, jedoch aufgrund der schlechteren Rendite solcher Institutionen selten in Anspruch genommen wird.
Geschichtlich gehen die Versorgungswerke auf die Bayerische Ärzteversorgung von 1923 zurück, die infolge der damaligen Wirtschaftskrise eingerichtet wurde. Die Versorgungswerke in ihrer heutigen Form entstanden erst in den 1950er Jahren, da die Freiberufler nicht in die "dynamische Rentenversorgung" des Staates passten; heute ist das Gegenteil der Fall.
Im Jahr 2010 gab es in Deutschland 89 Versorgungswerke unterschiedlicher Strukturierungen (z. B. Kapitaldeckung, Plandeckungsverfahren) für Angehörige der Freien Berufe. Die wirtschaftliche Lage der Versorgungswerke wird als gut und zukunftssicher angesehen.