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Überlassung von Behandlungsunterlagen

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Die Überlassung von Behandlungsunterlagen bezeichnet die Abgabe oder Aushändigung von medizinischen oder zahnmedizinischen Unterlagen, die im Rahmen einer Behandlung erstellt wurden, an den Patienten oder eine von ihm autorisierte Person. Dazu gehören z.B. Röntgenbilder, Befunde, Therapieberichte oder schriftliche Aufzeichnungen zur Krankengeschichte. Die Überlassung erfolgt in der Regel nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und mit Einwilligung des Patienten.

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