Kassenzulassung
Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand:
Die Kassenzulassung bezeichnet die offizielle Genehmigung, die ein Arzt, Zahnarzt oder eine andere medizinische Fachkraft benötigt, um gesetzlich Versicherte behandeln und die erbrachten Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Sie wird von den zuständigen Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen erteilt und setzt die Erfüllung bestimmter fachlicher, rechtlicher und räumlicher Voraussetzungen voraus.
Schlagwörter