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Herzschrittmacher

Englisch: pacemaker, pacer

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Herzschrittmacher sind elektronische Impulsgeber zur elektrischen Reizung des Herzmuskels (Sinusknoten). Zahnärztlich gibt es bei Trägern solcher Apparate folgendes zu beachten: HF-Verfahren (Elektrochirurgie) können zu Interferenzen mit dem Frequenzspektrum des Herzschrittmachers führen, was im Extremfall zu Kammerflimmern und einem dauerhaften Ausfall des Impulsgebers führen kann. Deshalb sollten solche Eingriffe nur unter Monitorkontrolle und der Bereitschaft eines Defibrillators (z.B. in einer Klinik) durchgeführt werden. Funktionsstörungen des Herzschrittmachers können auch von Elektromotoren ausgehen, die mit Kollektoren ausgestattet sind und magnetische bzw. elektrische Felder aufbauen. Allerdings muss hier eine direkte Nähe bestehen, die bei einer normalen Präparation nicht gegeben ist. Ultraschallverfahren bei der Zahnsteinentfernung (mit Ausnahme von magnetostriktiven Ultraschallscalern) und Vitalitätsprüfungen gelten als bedenkenlos. Generell wird jedoch empfohlen, unter Pulskontrolle zu arbeiten und die Behandlung bei dem geringsten Zeichen einer Störanfälligkeit abzubrechen. Die Patienten sind fast immer im Besitz eines Herzschrittmacher-Ausweises, der Auskunft über die Art des Geräts, die Funktionsweise, die Schrittmacherfrequenz und den Elektrodentyp gibt. Zusätzlich wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Arzt empfohlen. Die zahnärztliche Behandlung von Patienten mit Herzschrittmachern (Eine Stellungnahme der DGZMK, PDF-Datei).