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Altersgrenze

Englisch: age limit

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Altersgrenze ist ein ehem. Begriff aus dem Sozialgesetzbuch. Sowohl die Zulassung als auch die Ermächtigung oder die Tätigkeit als Angestellter Zahnarzt endeten nach § 95 Abs. 7 u. 9 SGB V mit der Vollendung des 68. Lebensjahres - diese Grenze betraf nicht die privatärztliche Tätigkeit. Ab 1.10.2008 wurde diese Begrenzung wieder aufgehoben.

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