ZESAR
Abk. v. Zentrale zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten GmbH; ab 2011 gilt eine gesetzliche Regelung, dass auch Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte in den Genuss von Rabatten der Pharmahersteller kommen, so wie vergleichbar eine Regelung mit den Gesetzlichen KK besteht (im Rahmen des „Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG)“ vom 22.12.2010). Diese Rabattansprüche werden von den Versicherungen und Beihilfestellen bei einer zentralen Stelle - ZESAR - angefordert. ZESAR hat dabei nach "PKV publik" mehrere Funktionen: Zunächst übernimmt das Unternehmen die Arzneimitteldaten von den anspruchsberechtigten PKV-Unternehmen und den Beihilfeträgern. Im weiteren Verlauf werden Rechnungen an die jeweiligen Arzneimittelhersteller geschrieben und anschließend erfolgt eine Überweisung der eingezogenen Rabatte an die Versicherungen und die Beihilfestellen. So kommen die Rabatte zuguterletzt bei den Versicherten und Beihilfeberechtigten an. ZESAR