WANZ
Synonym: Wirtschaftlichkeitsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung · Englisch: Economical-Sufficient-Necessary-Purposeful (WANZ)
WANZ ist die Abkürzung für „Wirtschaftlich, Ausreichend, Notwendig, Zweckmäßig“ und beschreibt das zentrale Wirtschaftlichkeitsgebot in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Es ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V), § 12 verankert und dient als Maßstab für die Bewilligung und Erstattung medizinischer Leistungen.
Nach dem WANZ-Prinzip müssen Leistungen, die von der GKV finanziert werden, folgende Kriterien erfüllen:
- Wirtschaftlich: Die Kosten einer Behandlung oder Maßnahme müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen.
- Ausreichend: Die medizinische Versorgung muss den Mindestanforderungen genügen, um eine zweckmäßige Behandlung sicherzustellen.
- Notwendig: Eine Leistung wird nur dann übernommen, wenn sie medizinisch erforderlich ist.
- Zweckmäßig: Die Maßnahme muss geeignet sein, den angestrebten Behandlungszweck zu erreichen.
Dieses Prinzip soll die Solidargemeinschaft vor unverhältnismäßigen Kosten schützen und gleichzeitig eine qualitativ angemessene Versorgung sicherstellen. Kritiker bemängeln, dass durch die Orientierung an der „ausreichenden“ Versorgung innovative oder hochwertigere Behandlungsmethoden nicht immer erstattet werden.