Wahltarif
Synonym: Tarifwahl, individuelle Krankenkassentarife · Englisch: selection tariff, optional tariff
Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am
Ein Wahltarif ist eine optionale Tarifvariante innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die es Versicherten ermöglicht, von den standardisierten Leistungen abweichende Vereinbarungen mit ihrer Krankenkasse zu treffen. Diese Tarife können beispielsweise eine Selbstbeteiligung oder eine Beitragsrückerstattung umfassen. Durch Wahltarife kann der Versicherte individuelle finanzielle Vorteile nutzen, etwa durch niedrigere Beiträge oder Rückzahlungen bei geringer Inanspruchnahme von Leistungen. Die Bedingungen und Verfügbarkeiten der Wahltarife variieren je nach Krankenkasse und unterliegen gesetzlichen Vorgaben gemäß § 53 SGB V.