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Patientenquittung

Synonym: Quittung, Zahlungsbeleg, Behandlungsnachweis, Zahlungsbestätigung · Englisch: Patient receipt, treatment receipt, payment receipt

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Patientenquittung ist eine Schlagwortbezeichnung im Zusammenhang mit der Behandlung gesetzlich versicherter Patienten. Die Patientenquittung soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers für mehr Kostentransparenz sorgen und das Abrechnungsverhalten von (Zahn-)Ärzten kontrollieren helfen. Allerdings kann dem Patienten, solange eine Budgetierung besteht, nichts Definitives zu den Kosten mitgeteilt werden, da die tatsächliche Abrechnung zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme noch nicht bekannt ist. Es ist lediglich die Nennung der BEMA-Punkte möglich, jedoch nicht deren Wert. In der Praxis wurde die Patientenquittung bis 2009 noch wenig in Anspruch genommen. Das GMG sagt zur Patientenquittung aus, dass Versicherte ab dem 01.01.2004 vom Vertragsarzt (zugelassene Ärzte und Zahnärzte, ermächtigte Ärzte sowie ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen und medizinische Versorgungszentren) und Krankenhäusern eine schriftliche, verständlich abgefasste Aufstellung über die erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten verlangen können (§ 305 Abs. 2 SGB V). Diese muss direkt im Anschluss an die Behandlung, mindestens jedoch quartalsweise und spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals, erfolgen. Für die Krankenhäuser gilt dies ebenfalls, jedoch innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Krankenhausbehandlung. Der Versicherte hat hierfür eine Aufwandspauschale von 1 EUR zuzüglich Versandkosten zu zahlen. Wenn dennoch Fragen auftreten, können die Patienten ihren Arzt ansprechen oder eine kostenlose KV-Hotline anrufen. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Quittung prüft die Kassenärztliche Vereinigung (KV) diese auf ihre Korrektheit.