Master
Synonym: Magister, Meister, Experte, Fachmann · Englisch: master (study)
Masterstudiengänge, abgeleitet vom lateinischen “magister” = Meister, Vorsteher, sind nicht geschützte Titel, die erst durch das “Transcript of Records” (eine Art “Testatkarte”) und das “Diploma Supplement” (allgemeine Beschreibung der Studienrichtung und -qualifikation) an Aussagekraft gewinnen. Seit dem Bologna-Prozess haben Masterstudiengänge auch in Europa an Bedeutung gewonnen. Der Entwicklungsprozess ist hierbei jedoch bei weitem noch nicht abgeschlossen, und es besteht erheblicher Diskussions- und Handlungsbedarf, besonders im medizinischen Bereich. Das Wort “Master” ist in vielen Ländern unterschiedlich definiert und wird beispielsweise auch begrifflich dem deutschen Staatsexamen gleichgesetzt, was jedoch für die Medizin nicht zutrifft (2008). Für die Medizin sind die Abschlussbezeichnungen “Bachelor of Science (B.Sc.)” und “Master of Science (M.Sc.)” in Planung. Der 112. Deutsche Ärztetag hat 2009 entschieden, einen Bachelor-Studiengang in der Medizin abzulehnen. Das einheitliche und hochwertige Medizinstudium mit Staatsexamen muss erhalten bleiben, da der Bachelor in der Medizin keinen berufsqualifizierenden Abschluss darstellt. Grundsätzlich muss bei den Masterabschlüssen unterschieden werden (aus zm 98, 2, 2008 S. 25): 1. der komplette Studiengang vom Bachelor zum Master, der inzwischen in rund 54 Prozent aller Studiengänge an den Universitäten eingeführt wurde, 2. der universitäre Aufbaustudiengang nach dem Staatsexamen, 3. der berufsbegleitende Studiengang nach dem Staatsexamen. Die Tatsache, dass der Bachelor (nach drei Jahren Studium) ein erster berufsqualifizierender Abschluss ist, verträgt sich nicht mit der Zahnmedizin. In der Zahnmedizin ist eine sinnvolle Verwendung eines Bachelors aufgrund des kurzen Studiums und der damit erworbenen Kenntnisse auf dem Arbeitsmarkt nicht ersichtlich. Zudem ist der Bachelor nicht mit der gültigen zahnärztlichen Approbationsordnung vereinbar. Folglich ist in der Zahnmedizin bisher nur der postgraduale Master nach dem Staatsexamen denkbar. Dieser existiert in zwei Varianten: 1. Full-time: Wissenschaftlich orientiertes Vollzeitstudium an einer Universität. Zielgruppen sind wissenschaftliche Mitarbeiter und ausländische Interessenten; die Titelvergabe erfolgt durch die Universität. 2. Part-time: Berufsbegleitend und praxisorientiert richtet sich dieses Studium an niedergelassene Zahnärzte. Der praktische Ausbildungsanteil erfolgt in der Praxis, während die theoretische Ausbildung mitsamt Titelvergabe an der Universität erfolgt. In beiden Fällen lauten die Abschlüsse “Master of Science” (M.Sc.), und die Inhalte der unterschiedlichen Studiengänge werden im “Diploma Supplement” aufgezeigt. ECTS-Leistungspunktesystem, Bologna-Prozess, Generalist, Master of Science. Online-Studium Medizin mit Bachelor-Abschluss – Virtuell an der Praxis vorbeistudiert (zm, 2018).