Interessensschwerpunkte
Synonym: ISP · Englisch: interest emphasis
Interessensschwerpunkte sind wenig aussagekräftig, berufsrechtlich nicht geregelt und eine umstrittene Titulierung im Bereich der Fortbildung. Sie geben keine Auskunft über die tatsächliche Vorbildung des Behandelnden. Es handelt sich dabei um eine Selbsteinschätzung, die auf "berufliche Hobbys" hinweist. Interessensschwerpunkte können jedoch juristisch negative Folgen haben, da bei Zahnärzten mit einer entsprechenden Angabe im Streitfall ein höheres fachliches Wissen und Können vorausgesetzt werden kann. Die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer kennt keine Interessensschwerpunkte. Vielmehr besagt § 21 Absatz 2: "Der Zahnarzt darf auf besondere, personenbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hinweisen."
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