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Honorarordnung für Zahnärzte

Synonym: Autonome Honorarrichtlinie · Englisch: dental fee schedule

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Die Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ), die von der Bundeszahnärztekammer Anfang 2007 beschlossen wurde, basiert auf einer wissenschaftlich gesicherten und wirtschaftlich vertretbaren Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahnheilkunde. Sie gilt als Gegenstück zur amtlichen GOZ, die sich seit ihrer Gültigkeit im Jahr 1988 kontinuierlich zu einer unter Sparzwängen stehenden „Beihilfeordnung“ entwickelt hat und längst keine moderne, präventionsorientierte Zahnheilkunde mehr beschreibt. Es wird festgestellt, dass eine Neubeschreibung nur dann sinnvoll realisiert werden kann, wenn die bestehenden Erstattungssysteme grundlegend verändert werden. Diese Neubeschreibung wurde notwendig, weil neue Behandlungsstrategien und Therapieformen zunehmend das Berufsbild sowie die Arbeit in Diagnostik, Prävention und Therapie in der zahnärztlichen Praxis verändern.

Die fachliche Beschreibung der einzelnen Leistungspositionen erfolgte durch die Wissenschaft (DGZMK) beziehungsweise die Zahnärzteschaft (BZÄK), während die wirtschaftliche Beschreibung für die Erbringung der einzelnen Leistungen von der Prognos-AG, Basel, durchgeführt wurde. Prognos legte dabei die von ihr ermittelten „Basiskosten einer Durchschnittspraxis“ von 3,38 €/min zugrunde (2009: 3,58 €). Dieser Minutenpreis von 3,38 Euro basiert auf einem Umsatz von 318.000 Euro einer Durchschnittspraxis mit einem Cash-Flow (Überschuss plus Abschreibungen) von 146.000 Euro und 35,1 Behandlungsstunden pro Woche. Die HOZ ist nicht rechtsverbindlich und ersetzt nicht die amtliche GOZ (88). Nach Auskunft der Bundeszahnärztekammer gilt für die HOZ:

Sie ist:

  • Ein politisches Papier als Grundlage für die Arbeit der BZÄK zur Novellierungsdiskussion um die GOZ
  • Eine realisierbare Handlungsoption für die Zukunft
  • Eine Richtschnur für eine individuelle Gebührenbemessung in der Praxis
  • Eine ökonomisch saubere Analyse, praxis- und patientenorientiert, wissenschaftlich validiert und betriebswirtschaftlich ermittelt.

Keinesfalls ist sie:

  • Die novellierte GOZ
  • Eine neue Eins-zu-eins-Preisliste für jede Praxis

Die Bundesregierung hat im September 2011 den Kabinettsentwurf für eine neue GOZ (GOZ '12?) vorgelegt und beschlossen. Bundeszahnärztekammer und KZBV bezeichneten die Novellierung nach 23 Jahren Stillstand als eine Minimalreform. Der beschlossene Entwurf...