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Heil- und Kostenplan

Synonym: HKP · Englisch: therapeutic and cost schedule

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand:

Heil- und Kostenplan ist eine schriftliche Aufstellung von geplanten Zahnersatzmaßnahmen zur Vorlage bei einer gesetzlichen Krankenkasse (Pflicht – bis auf wenige Ausnahmen – vor dem Beginn der Behandlung) oder zur Abklärung des Erstattungsbetrages bei einer privaten Krankenkasse (vor einer Behandlung empfohlen). Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die Verwendung eines Vertragsformulars erforderlich. Der von der Krankenkasse übernommene Anteil wird nach der Fertigstellung der Arbeit in der Regel über die kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) verrechnet; der Eigenanteil wird dem Patienten direkt in Rechnung gestellt. Nach den Regelungen des Bundesmantelvertrags für Zahnärzte ist die Bewilligung eines Heil- und Kostenplans nur sechs Monate lang rechtswirksam. Das Bundessozialgericht hat 2009 festgestellt, dass gesetzlich Versicherte auch vor einer Zahnersatzbehandlung im Ausland einen Heil- und Kostenplan bei ihrer Krankenkasse einreichen müssen. Ansonsten entfällt der Kassenzuschuss.

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