Elektronische Patientenakte
Synonym: ePA, Digitale Patientenakte · Englisch: electronic Patient Record (ePR)
Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde am 1. Januar 2021 in Deutschland eingeführt. Sie ist ein digitales Angebot der gesetzlichen Krankenkassen, das es Versicherten ermöglicht, medizinische Daten wie Diagnosen, Behandlungsverläufe und Therapiepläne interdisziplinär und sektorenübergreifend zu speichern und verfügbar zu machen. Ziel der ePA ist es, die Effizienz, Transparenz und Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern.
Die Nutzung der ePA ist für die Versicherten freiwillig. Sie können selbst entscheiden, welche Daten gespeichert und welchen Leistungserbringern diese zugänglich gemacht werden. Ab dem 1. Juli 2021 sind alle Zahnarzt- und Arztpraxen gesetzlich verpflichtet, die ePA in die medizinische Versorgung zu integrieren, um so die Vernetzung und den Austausch von Gesundheitsinformationen zu fördern.
Die ePA ist ein zentraler Bestandteil der Telematik-Infrastruktur und soll langfristig die sektorale Trennung im Gesundheitswesen überwinden. Datenschutz und Datensicherheit stehen dabei im Mittelpunkt der Diskussion, um die sensiblen Gesundheitsdaten der Versicherten zu schützen.