Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen
Englisch: committee for rating panel doctors‘ services
Der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist ein Gremium in Deutschland, das die Abrechnung und Vergütung ärztlicher Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regelt. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverbände der Krankenkassen und wird durch einen neutralen Vorsitzenden ergänzt.
Eine zentrale Aufgabe des Bewertungsausschusses ist die Festlegung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM), der die Honorierung ambulanter ärztlicher Leistungen für rund 72 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland bestimmt. Der EBM wird regelmäßig angepasst und enthält Punktwerte für verschiedene ärztliche Leistungen, wodurch eine gerechte und einheitliche Vergütung gewährleistet wird. Entscheidungen des Bewertungsausschusses wirken sich direkt auf die Vergütung der etwa 180.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten aus und sorgen für Stabilität und Transparenz in der ärztlichen Honorierung.