Geschäftsfähigkeit
Englisch: legal age of consent in children and young people
Bei medizinischen Eingriffen immer wieder gestellte Frage, inwieweit eine selbstständige Entscheidung der minderjährigen Personen erfolgen kann; in der ZHK besonders bei der Extraktion von Zähnen. Nach http://www.ziv.at/ gilt: Kinder unter 7 Jahren: geschäftsunfähig, nur Eltern aufklären 7–14 Jahre: unmündige Minderjährige, Eltern und Pat. aufklären, Eltern und Patient müssen zustimmen 14– Jahre: mündige Minderjährige, Eltern und Pat. aufklären; nicht schwere Eingriffe kann der Patient selbst entscheiden; zu Zahnextraktion (da erheblicher Eingriff) müssen Eltern zustimmen Ab dem. Geburtstag volle Eigenverantwortlichkeit, darf über Zahnextraktion selbst entscheiden Es besteht die Empfehlung, eine Elterneinwilligung immer schriftlich zu holen. "Wenn minderjährige Kinder noch nicht einwilligen können, kommt dem Bereich „Sorgerecht“ eine große Bedeutung zu. Bei gemeinsamem elterlichen Sorgerecht wird, so RA Dr. Müller, nach einem Drei-Stufen-Schema entschieden zwischen Routineneingriffen (hier reicht Einverständnis eines Elternteils), riskanten Eingriffen (der erschienene Elternteil muss vom anderen ermächtigt sein) und gravierenden Eingriffen (Einwilligung beider Eltern notwendig). Ausnahme: Notfall: „Dann ist die Einwilligung des anwesenden Elternteils ausreichend.“ (aus Dentista-Club)" Immer mehr Kinder mit getrennten Eltern: Dentista Club stellt Rechtstipps zur Verfügung
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