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Feilung

Synonym: Amalgamfeilung, Silber-Zinn-Kupfer-Feilung · Englisch: filings (Amalgam preparation)

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Die Feilung bezeichnet eines der Ausgangsprodukte bei der Herstellung von Silberamalgam, das als Zahnfüllungsmaterial verwendet wird. Die Feilung besteht aus einer mechanisch zerspanten Silber-Zinn-Kupfer-Legierung, die speziell präpariert wird, um eine optimale Reaktion mit Quecksilber zu ermöglichen.

Zusammensetzung der Legierung Die Silber-Zinn-Kupfer-Legierung besteht aus:

  • Silber (Ag) und Zinn (Sn) in einem Verhältnis von etwa 3 : 1, die eine intermetallische Verbindung der Zusammensetzung Ag₃Sn bilden. Diese Verbindung wird als g-Phase bezeichnet und bildet die Grundlage für die späteren Eigenschaften des Amalgams.
  • Kupfer (Cu) in kleinen Mengen (einige Prozent), um die mechanischen Eigenschaften und Korrosionsbeständigkeit des Amalgams zu verbessern.

Herstellungsschritte

  1. Zerspanen der Legierung: Die Legierung wird mechanisch "gefeilt", d. h., sie wird zu feinen Spänen oder Pulver verarbeitet.
  2. Voramalgamierung: Die Feilung wird in einer Quecksilbersalzlösung behandelt, wodurch eine dünne Amalgamschicht auf der Oberfläche entsteht. Dieser Schritt beschleunigt die spätere chemische Reaktion zwischen der Feilung und dem Quecksilber.
  3. Trituration: Bei der eigentlichen Herstellung des Füllungsamalgams wird die Feilung mit reinem Quecksilber in einem Amalgammischgerät vermengt. Dabei entsteht ein plastisches Material, das in die Kavität eingebracht wird und dort aushärtet.

Bedeutung und Anwendung Die Feilung war ein zentrales Element in der Amalgamherstellung und beeinflusste die Reaktivität, Verarbeitung und Qualität des Endmaterials. Ihre genaue Zusammensetzung und Vorbehandlung hatten entscheidenden Einfluss auf die mechanischen Eigenschaften und die Beständigkeit des resultierenden Amalgams.

Regulatorische Änderungen ab 2025 Aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsbedenken hat die Europäische Union beschlossen, die Verwendung von Dentalamalgam ab dem 1. Januar 2025 weitgehend zu verbieten. Dieses Verbot zielt darauf ab, die Quecksilberbelastung zu reduzieren und den Einsatz quecksilberfreier Alternativen in der Zahnmedizin zu fördern.

Alternative Materialien Mit dem Verbot von Amalgam gewinnen alternative Füllungsmaterialien wie Komposite, Glasionomerzemente und keramische Inlays an Bedeutung. Diese Materialien bieten ästhetische Vorteile und sind quecksilberfrei, erfordern jedoch oft eine sorgfältigere Verarbeitung und können höhere Kosten verursachen.

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