TSVG
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist ein deutsches Gesetz, das 2019 in Kraft trat. Ziel des Gesetzes ist es, den Zugang zu medizinischen Leistungen und Facharztterminen für gesetzlich Versicherte zu verbessern.
Kernpunkte:
Terminvermittlung: Erweiterung der Aufgaben von Terminservicestellen (TSS), z. B. Vermittlung von Facharztterminen innerhalb einer bestimmten Frist. Sprechstundenverpflichtung: Vertragsärzte müssen mindestens 25 Stunden pro Woche für gesetzlich Versicherte verfügbar sein. Förderung der Versorgung: Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. Digitalisierung: Förderung von elektronischen Patientenakten und digitalen Anwendungen. Das Gesetz zielt darauf ab, Wartezeiten zu verkürzen und die medizinische Versorgung gerechter und effizienter zu gestalten.