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Arztbesuch während der Arbeitszeit

Englisch: physician attendance (dentist attendance) during work time

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Ein Arztbesuch (Zahnarztbesuch) während der Arbeitszeit wird laut § 616 BGB "Vergütungsanspruch bei kurzzeitiger Dienstverhinderung" so beschrieben: Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

Arbeitnehmer können deshalb nicht davon ausgehen, grundsätzlich während der Arbeitszeit zum Arzt gehen zu können. Demnach kann dem Mitarbeiter für die Zeit des Arztbesuchs Lohn oder Geld gekürzt werden, wenn er nicht nachweisen kann, dass ein anderer Termin unmöglich gewesen ist. So kann der Arbeitgeber von seinem Angestellten eine entsprechende, vom Arzt ausgestellte, Bescheinigung verlangen. Werden alle Mitarbeiter des Unternehmens auf diese Rechtslage hingewiesen, kann bei Nichtvorlage der Bestätigung das Gehalt gekürzt werden.

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